Techniker mit dem Steuergerät einer Kanalkamera vor einem Transporter mit blauem Hochdruckeinbau und zwei Schlauchhaspeln
01.10.2026
  • #Hochdrucktechnik
  • #Arbeitssicherheit
  • #Werkstatt
  • #KaRo
  • #Kanalreinigung

Prüfpflicht für Hochdruckspültechnik: was alle zwölf Monate fällig ist

Nach einem Unfall mit einem Hochdruckgerät fragt niemand zuerst, ob das Gerät in Ordnung war. Die erste Frage lautet, wann es zuletzt geprüft wurde, die zweite, wo das steht. Wer darauf keine Antwort hat, steht schlecht da, auch wenn am Gerät nichts auszusetzen war.

Die Antwort steht in der DGUV Regel 100-500, Kapitel 2.36, „Arbeiten mit Flüssigkeitsstrahlern". Der Titel klingt nach Waschplatz, gemeint ist aber ausdrücklich auch Ihr Spülfahrzeug: In der Liste der Geräte, für die das Kapitel gilt, stehen Kanal-Reinigungsanlagen gleich neben den Heißwasser-Hochdruckreinigern.

Welche Geräte die Prüfpflicht betrifft

Das Kapitel gilt für Flüssigkeitsstrahler mit einem zulässigen Betriebsüberdruck ab 25 bar. Dazu kommen alle Geräte, bei denen Druck mal Fördermenge die Zahl 10.000 erreicht, gerechnet in bar mal Liter pro Minute. Ein Hochdruckeinbau, der mit 150 bar spült, liegt weit darüber. Eine Kameradüse wie die JetCam, die mit bis zu 150 bar arbeitet, ebenfalls.

Geprüft wird bei vier Anlässen: vor der ersten Inbetriebnahme, nach Änderungen und Instandsetzungen an Teilen, die die Sicherheit beeinflussen, nach mehr als sechs Monaten Betriebsunterbrechung und in jedem Fall mindestens alle zwölf Monate. Nur ein stillgelegtes Gerät darf bis zur nächsten Inbetriebnahme warten.

Der zweite Anlass geht im Alltag gern unter. Wer nach einem Schaden ein Sicherheitsventil tauscht, hat ein Gerät, das vor dem nächsten Einsatz geprüft werden muss, auch wenn die letzte Prüfung erst drei Monate zurückliegt.

Prüfen darf ein Sachkundiger. Die Regel beschreibt ihn als jemanden, der durch Ausbildung und Erfahrung genug von Flüssigkeitsstrahlern versteht und die einschlägigen Vorschriften so gut kennt, dass er den arbeitssicheren Zustand beurteilen kann. Sie empfiehlt dafür die Prüflisten der Hersteller.

Der Nachweis gehört ins Fahrzeug

Das Ergebnis muss für jedes Gerät schriftlich festgehalten und bis zur nächsten Prüfung aufbewahrt werden. Als Beispiele nennt die Regel Prüfbuch, Maschinenkartei und Prüfbescheinigung, am Gerät selbst genügt eine Prüfplakette.

Wichtiger ist der nächste Satz: Der Prüfnachweis muss dort vorliegen, wo das Gerät arbeitet. Beim Spülfahrzeug heißt das im Fahrzeug, nicht im Ordner im Büro. Wer bei einer Kontrolle auf der Baustelle erst in der Zentrale anrufen muss, hat den Nachweis im Sinne der Regel nicht dabei.

Steckt die Anlage in einem Fahrzeug, kommt für das Fahrzeug selbst die jährliche Prüfung nach DGUV Vorschrift 70 dazu. Auch sie ist schriftlich festzuhalten und bis zur nächsten Prüfung aufzubewahren.

Der Schlauch ist ein Sicherheitsbauteil

Bei 150 bar ist ein Hochdruckschlauch kein Verschleißteil wie jedes andere. Die Regel sagt deshalb genau, wer ihn anfassen darf: Schläuche für mehr als 10 bar binden nur der Hersteller, der Lieferer und Sachkundige ein, die die Einrichtungen zum Einbinden, Prüfen und Kennzeichnen haben. Eine Armatur, die jemand in der Halle mit Bordmitteln aufgepresst hat, erfüllt das nicht.

Ist die Außenschicht bis zur äußeren Drahtlage beschädigt, wird der Betrieb eingestellt und der Aufsichtführende informiert. Und Schlauchanschlüsse müssen so gesichert sein, dass kein Ende umherschlägt, wenn sich eine Verbindung löst.

Über allem steht die Betriebssicherheitsverordnung. Sie verpflichtet den Arbeitgeber, Art, Umfang und Fristen der Prüfungen in seiner Gefährdungsbeurteilung selbst festzulegen. Die DGUV-Regel liefert dafür den Maßstab, den die Berufsgenossenschaften als bisherige Praxis und Stand der Technik ansehen.

Wartung und Prüfung auf einen Termin legen

Für Hochdrucktechnik von KaRo übernehmen wir als Vertragswerkstatt die jährliche Wartung und die DGUV-Prüfung. Beides auf einen Termin zu legen, spart Ihnen einen Tag Stillstand: Das Gerät steht ohnehin bei uns, und was bei der Wartung auffällt, ist vor der Prüfung behoben.

Legen Sie den Termin in eine ruhigere Zeit. Wer im Herbst prüfen lässt, geht mit einem geprüften Gerät in den Winter und kann den Frostschutz gleich mit ansehen lassen. Ersatzteile, Düsen und Schläuche für die Zeit danach bekommen Sie bei uns aus dem Lieferprogramm.

Ansprechpartner für KaRo und Hochdrucktechnik ist bei uns Mario Hackel. Rufen Sie an unter 0451 / 8 999 334, dann planen wir den Termin gemeinsam. Schreiben Sie uns gerne auch an info@kommunaltechnik-segler.de.